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   BVerwG, 26.01.1990 - 2 B 169.89   

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BVerwG, 26.01.1990 - 2 B 169.89 (https://dejure.org/1990,9656)
BVerwG, Entscheidung vom 26.01.1990 - 2 B 169.89 (https://dejure.org/1990,9656)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Januar 1990 - 2 B 169.89 (https://dejure.org/1990,9656)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Nichtzulassungsbeschwerde in Form der Grundsatz- und Divergenzrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 26.06.1980 - 2 C 37.78

    Versagung einer Genehmigung - Nebentätigkeit eines Steuerbeamten -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 2 B 169.89
    Der angefochtene Beschluß weicht entgegen der Auffassung der Beschwerde nicht von der Entscheidung des beschließenden Senats vom 26. Juni 1980 - BVerwG 2 C 37.78 - (BVerwGE 60, 254 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]) ab.

    Die Ausführungen des Senats zur Frage der Wahrscheinlichkeit der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen durch die Nebentätigkeit beziehen sich auf den allgemeinen Versagungsgrund im Sinne des § 83 Abs. 2 Satz 1 LBG (BVerwGE 60, 254 [BVerwG 26.06.1980 - 2 C 37/78]), nicht aber auf den vom Berufungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten konkreten Versagungsgrund des § 83 Abs. 2 Nr. 3 LBG, der auf den Zuständigkeitsbereich der Behörde und die hiernach tatsächlich und rechtlich möglichen Berührungen mit der beabsichtigten Nebentätigkeit des Beamten abstellt.

  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 2 B 169.89
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, höchstrichterlich bisher nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • BVerwG, 16.10.1979 - 2 B 61.79

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision - Beginn der Sechsmonatsfrist

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 2 B 169.89
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 17.01.1975 - VI CB 133.74

    Verwirkung von beamtenrechtlichen Ansprüchen - Nichtzulassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 2 B 169.89
    Eine Abweichung gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur gegeben, wenn das Berufungsgericht in einer die Entscheidung tragenden abstrakten Rechtsfrage bei Anwendung derselben Rechtsvorschrift anderer Auffassung ist als das Bundesverwaltungsgericht (vgl. u.a. Beschlüsse vom 17. Januar 1975 - BVerwG 6 CB 133.74 - und vom 16. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 61.79 - ).
  • BVerwG, 20.12.1962 - VIII C 78.61
    Auszug aus BVerwG, 26.01.1990 - 2 B 169.89
    Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift kommt einer Rechtssache nur zu, wenn sie eine - vom Beschwerdeführer zu bezeichnende - grundsätzliche, höchstrichterlich bisher nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts revisionsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. u.a. BVerwGE 13, 90 [BVerwG 02.10.1961 - VIII C 78/61]).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.05.2016 - 2 LB 18/15

    Nebentätigkeitsgenehmigung für Beamte; Regelarbeitszeit von 48 Stunden

    BVerwG, Urteile vom 26. Juni 1980- 2 C 37.78 - BVerwGE 60, 254 ff., juris Rn. 23 und 26 m.w.N. sowie vom 30. Juni 1983 - 2 C 57.82 - BVerwGE 67, 287, juris Rn. 26 m.w.N.; zur ausnahmsweisen Zulässigkeit einer abstrakten gesetzlichen Regelung: BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 1990- 2 B 169.89 -, juris Rn. 4 f.).
  • BVerwG, 29.06.1995 - 2 C 32.94

    Nebentätigkeitsgenehmigung - § 43 VwGO, Erfordernis einer Klagebefugnis für die

    Mithin hätte die zuständige Dienstbehörde zu prüfen, ob der Versagungsgrund des § 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 NBG - der mit § 42 Abs. 2 Satz 2 Nr. 3 BRRG wortgleich ist - eingreift (vgl. dazu Beschluß des Senats vom 26. Januar 1990 - BVerwG 2 B 169.89 - DokBer B 1990, 100).
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